Ich hatte ja in der "Filesharing-Oma"-Sache eine Mail an das Amtsgericht Köln geschrieben. Als da keine Antwort kam, hab ich nochmal nachgehakt. Jetzt kam eine Antwort. Die ursprüngliche Anfrage ist offenbar verlorengegangen. Egal, kann passieren.

Inhaltlich sagen sie, was schon zu erwarten war: Richter sind halt unabhängig und daher kommentiere man da auch nicht.

Gut, hatte ich erwartet. Daher hatte ich noch mehr gefragt, nämlich welche Formulierung im aktuellen Gesetzestext des Telemediengesetzes denn Schuld war, dass dieses Urteil so ergehen konnte, und wie man den formulieren müsste, damit in Zukunft gemacht wird, was (für Laien) im Urteil steht: Keine Inanspruchnahme von WLAN-Betreibern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Gäste.

Ich würde da ja nicht so ein Fass aufmachen, wenn nicht die Abgeordneten so felsenfest überzeugt den Medien Vollzug gemeldet hätten, dass die Sache jetzt endgültig vom Tisch sei.

Mit der Prämisse, dass das Gesetz dann halt nicht gut formuliert war, kann ich ja leben. Aber dann sagt mir bitte, was man da ändern muss, und dann mach ich hier ne Kampagne und wir bringen die gewünschte Formulierung ins Gesetz.

Und ich stelle mir natürlich auch die Frage, welchen Wert unsere zelebrierte Gewaltenteilung hat, wenn die Abgeordneten nicht in der Lage sind, ein Gesetz so zu formulieren, dass die Richter verstehen, wie es gemeint war. Wenn die Bevölkerung nicht in der Lage ist, nach Lesen des Gesetzes abzuleiten, was erlaubt ist und was nicht, wie kann man dann erwarten, dass sich die Leute an die Gesetze halten? Das ist ja eine Sache, wenn das Gesetz so unklar geschrieben ist, dass man das nicht versteht. Es ist eine andere Sache, wenn das Gesetz glasklar und wasserdicht formuliert zu sein scheint aber dann in der Praxis gegenteilige Urteile ergehen. Das verstößt gegen mein Rechtsempfinden.

02.07.2020