Ein Leser merkt gerade an, dass sich der von der tollen neuen Justizreform eingeführt Begriff der "sexualisierten Gewalt" geradezu ein winkender Zaunpfahl in Richtung der Trans-Aktivisten ist, die ja schon länger den Standpunkt vertreten, es sei ein Raubmordgewaltumbringterrorismusstraftatvergehen, wenn man jemandes Geburtsnamen irgendwo wegzuzensieren vergessen hat.

30.10.2020