Ein Leser weist darauf hin, dass es sowas wie Civil Forfeiture auch bei uns gibt. Nennt sich "strafrechtliche Vermögensabschöpfung".

Danach ist die Einziehung auch von Gegenständen wie höheren Bargeldbeträgen in Rucksäcken möglich, die bei Anfangsverdacht einer Katalogtat (z.B. Geldwäsche) aufgefunden werden, ohne dass die Gegenstände konkreten rechtswidrigen Herkunftstaten zugeordnet werden können.

Immerhin ist bei uns noch ein Gericht beteiligt.

Gelangt das Gericht zu der Überzeugung, dass die aufgefundenen Gegenstände nur aus irgendwelchen rechtswidrigen Straftaten stammen können, so soll es die Einziehung anordnen, auch wenn der Betroffene weder wegen der Katalogtat noch wegen der Herkunftstat verurteilt werden kann.

Das riecht trotzdem gewaltig nach hohem Willkürpotential, finde ich. (Danke, Christopher)

02.04.2025