Heute ist wieder so ein Tag voll mit "Alles Anzünden"-Meldungen. Hier sind zwei frische:

Der irische "Datenschutzbeauftragte" (harr harr) wollte gerne Facebooks "Opt-in im AGB-Kleingedruckten"-Bullshit EU-weit legalisieren. Die tun nicht mal so, als seien sie was anderes als eine ausgegliederte Interessenvertretung von Facebook!

Nintendo fand, das 14-tägige Rücktrittsrecht im Fernabsatzgesetz gelte nicht für Pre-Load-Spiele. Da die Spiele inzwischen alle Multi-Gigabyte-Monster sind, kaufen viele Hardcore-Fans die Spiele vor dem offiziellen Release-Datum und kriegen dann schon mal die Spieldaten übers Wochenende vor dem Release auf die Platte geladen, können aber noch nicht spielen. Nintendo hat jetzt ernsthaft argumentiert, damit fielen diese Spiele unter die verderbliche-Güter-Klausel.

Noch krasser: Damit sind sie vor dem LG Frankfurt durchgekommen. Nein, wirklich! Wat?! Erst das OLG hat sie zurückgepfiffen. Dafür umso heftiger, der Rückpfiff:

Die Richter hatten Nintendo schon in der mündlichen Verhandlung nach Erörterung der Rechtslage nahegelegt, den Unterlassungsanspruch des vzbv als berechtigt anzuerkennen.

LOL

06.12.2021